Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Filmsnacks – Silvan Regenauer
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Filmsnacks, Inhaber Silvan Regenauer, Langstraße 41, 68169 Mannheim (nachfolgend „Produzent“) und seinen Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Leistungen
Der Produzent bietet kreative Dienstleistungen im Bereich Video- und Medienproduktion an, insbesondere die Erstellung von Werbevideos, Social-Media-Content sowie KI-gestützten Videoproduktionen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag.
§3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde nach einer Anfrage über das Kontaktformular ein Angebot erhält und dieses ausdrücklich annimmt.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
§5 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Produzent dem Kunden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Die Nutzung ist auf die vereinbarten Marketing- und Werbezwecke des Kunden beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§6 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Bei der Erstellung von Inhalten können KI-gestützte Tools eingesetzt werden. Der Produzent verpflichtet sich, bei der Auswahl und Nutzung solcher Tools branchenübliche Sorgfalt walten zu lassen. Eine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte vollständig frei von Rechten Dritter sind, kann aufgrund der aktuellen technischen und rechtlichen Gegebenheiten nicht übernommen werden.
§7 Haftung
Der Produzent haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist insgesamt auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
§8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist Mannheim, soweit gesetzlich zulässig.